17. Sep. 2009 : admin
Berufsunfähigkeitsversicherung – Ein Muss für fast jeden!
So mancher, der sich gegen die finanziellen Risiken in Folge einer möglichen Berufsunfähigkeit abgesichert wähnt, ist es in Wahrheit nicht. Der Grund dafür ist der, dass die Begriffe Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit und „volle Erwerbsminderung“ bisweilen miteinander verwechselt werden. Arbeitsunfähig ist, wer gegenwärtig keiner Erwerbsarbeit nachgehen kann. Berufsunfähig ist hingegen, wer in seinem zuletzt ausgeübten Beruf vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr tätig sein kann, aber theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnte. Erwerbsunfähigkeit bezeichnet eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit.
Der Begriff „volle Erwerbsminderung“ wird in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet und bedeutet, dass der Betroffene einer beliebigen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch weniger als drei Stunden täglich nachgehen kann. Dies ist die Anspruchsvoraussetzung für den Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente. (Für Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, gelten hier andere Regeln.) Dies sollte sich vergegenwärtigen, wer sich durch die gesetzliche Rentenversicherung ausreichend abgesichert wähnt! Wer noch mindestens drei Stunden täglich irgendeine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben kann, geht leer aus oder erhält maximal ein Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese wird in keinem Fall Existenz sichernd sein und führt häufig auf direktem Weg zum Sozialamt. Eine zusätzliche private Absicherung ist also vonnöten.
Den besten Schutz bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur eine solche sichert den Versicherungsnehmer in dem Fall ab, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert nur das Risiko ab, gar keine Tätigkeit mehr ausüben zu können.
Worauf ist beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten?
Verträge über eine Berufsunfähigkeitsversicherung können viele versteckte Tücken aufweisen. Damit die Versicherung im Falle der Berufsunfähigkeit hält, was sich der Versicherungsnehmer von ihr verspricht, ist unter anderem auf folgende Punkte zu achten:
1. Stundung der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung nach Antragstellung
Dies ist extrem wichtig! Wer die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente beantragt, wird in vielen Fällen gegenwärtig über kein Einkommen verfügen. Dies gilt insbesondere für Selbständige und Freiberufler. Auch Angestellte werden nach der sechswöchigen Frist der gesetzlichen Lohnfortzahlung in vielen Fällen erhebliche Einkommenseinbußen erleiden. Wenn dann die Versicherungsbeiträge nicht mehr gezahlt werden können, ginge der Versicherungsschutz zum denkbar ungeeigneten Zeitpunkt verloren.
2. Kein zu langer Prognosezeitraum
Gemeint ist damit, über welchen Zeitraum der Antragsteller Zeitraum gemäß medizinischer Prognose voraussichtlich berufsunfähig sein muss, um einen Leistungsansuch zu haben. Wenn nur im Falle einer vermutlich mehrjährigen Berufsunfähigkeit ein Leistungsanspruch besteht, wird die Berufsunfähigkeitsversicherung in vielen Fällen gänzlich von der Zahlungspflicht befreit sein oder erst nachträglich Leistungen zu erbringen haben. Empfehlenswert ist hier ein Prognosezeitraum von 6 Monaten.
3. Keine abstraktes Verweisungsrecht
Falls dem Versicherer im Vertrag ein so genanntes „abstraktes Verweisungsrecht“ zugestanden wird, kann die Rentenzahlung unter Verweis auf einen andern Beruf abgelehnt werden. Im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann hier nicht auf jeden Beruf verwiesen werden sondern nur auf solche, die der Ausbildung, der Erfahrung und dem gegenwärtigen Einkommen des Versicherungsnehmers in etwa entsprechen. Eine Klausel, die im Leistungsfall zu langwierigen Gerichtsverfahren führen kann. Als „abstrakt“ wird dieses Verweisungsrecht bezeichnet, weil der Versicherer nicht verpflichte ist, tatsächlich einen freien Arbeitsplatz im Verweisungsberuf nachzuweisen.
4. Dynamische Rente
Eine dauerhaft in gleich bleibender Höhe gezahlte Rente verliert inflationsbedingt jährlich an Kaufkraft. Daher ist es erforderlich, dass die Berufsunfähigkeitsrente dauerhaft mindestens in der Höhe der Inflationsrate ansteigt.
5. Flexible Anpassungsmöglichkeiten
Eine Berufsunfähigkeitsrente soll einen gewissen Lebensstandard sichern. Die dazu notwendige monatliche Leistung kann im Laufe der Zeit steigen. Beispielsweise dadurch, dass das Einkommen und der Lebensstandard steigen oder auch dann, wenn mit zu versorgende Familienangehörige hinzukommen.
Ein weiterer kritischer Punkt sind unvollständige Angaben des Versicherungsnehmers zu bestehenden gesundheitlichen Risiken. Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden. Wenn dem Kunden die Risiken bei Vertragsabschluss bekannt waren und er sie verschwiegen hat, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung im Falle einer tatsächlich eintretenden Berufsunfähigkeit von allen Leistungspflichten befreit. Komplizierter liegt der Fall, wenn die Risiken schon bestanden, dem Kunden aber nicht bekannt waren. Dies könnte z.B. ein bislang unentdeckter Tumor sein. Gesetzlich steht der Versicherung in diesem Fall das Recht zu, entweder die Beiträge zu erhöhen oder rückwirkend vom Vertrag zurückzutreten. Einige Versicherer verzichten auf dieses Recht. Auch darauf sollte bei Vertragsabschluss geachtet werden.
Wovon hängt die Höhe der Versicherungsbeiträge ab?
Hier ist zuerst das Alter zu nennen. Warten Sie nicht zu lange! Dies nicht nur wegen des fortschreitenden Alters, sondern auch wegen möglicherweise hinzukommender Risiken.
Häufig beginnt das Nachdenken über eine Berufsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn irgendwelche Risiken einer möglicherweise langfristig drohenden Berufsunfähigkeit erkennbar sind. Dann ist es eigentlich schon zu spät. Wahrscheinlich wird der Versicherungsantrag in dieser Situation abgelehnt, oder aber es werden drastisch erhöhte Beiträge verlangt. Weitere Kriterien für die Höhe der Beiträge sind der ausgeübte Beruf und zunehmend auch die Frage, ob der Kunde raucht. Selbstverständlich spielt auch die Höhe der gewünschten Rente eine entscheidende Rolle.
Zwei Tipps zu Schluss
Versicherungen online abzuschließen ist heute üblich und in vielen Fällen auch sinnvoll. Im Falle einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist dies zumindest dann fraglich, wenn Sie nicht sehr genau wissen, was Sie von der Versicherung erwarten. Kaum eine Versicherungsart zieht im Leistungsfall so viele (oft gerichtliche) Auseinandersetzungen nach sich wie die Berufsunfähigkeitsversicherun. Von unschätzbarem Wert ist dabei ein Beratungsprotokoll, aus dem hervorgeht, dass sie dem Finanzberater unmissverständlich gesagt haben, was genau sie erwarten. Achten Sie besonders darauf, dass alle von Ihnen gemachten Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand, die der Berater möglicherweise als nicht relevant eingestuft hat, in diesem Beratungsprotokoll enthalten sind.
Der zweite Tipp klingt banal, ist es aber nicht. Informieren Sie einige Freunde oder Angehörige über den Abschluss der Versicherung! Wenn Sie in einer Familie leben, dürfte das selbstverständlich sein. Aber auch Singles sollten daran denken. Je nach Art des Leistungsfalls müssen Sie die Möglichkeit in Erwägung ziehen, dass sie sich selbst nicht mehr darum kümmern können, die Leistungen zu beantragen. Irgendjemand außer Ihnen selbst sollte wissen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde.
Kategorie: Risikovorsorge
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